Dem gesetzgeberischen Grundgedanken der Einrichtung einer gesonderten Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof entsprechend erstreckt sich meine Tätigkeit auf alle Rechtsgebiete, für welche die zwölf Zivilsenate, der Kartellsenat und die berufsrechtlichen Spezialsenate des Bundesgerichtshofes zuständig sind. Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Gewerblicher Rechtsschutz (einschließlich Patentrecht) und Urheberrecht
- Persönlichkeits- und Presserecht sowie Arzthaftungsrecht
- Erbrecht und Versicherungsvertragsrecht
- Grundstücksrecht, Kauf- und Mietrecht
- Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
- Privates Bau- und Werkvertragsrecht
- Kartell- und Vergaberecht
- Staatshaftungsrecht und Insolvenzrecht